ACHTUNG: NEU ZUGELASSENE AUTOS BRAUCHEN AB JULI EINE „SONDERAUSSTATTUNG“
DIE EU-TYPENGENEHMIGUNGS-VERORDNUNG GILT AB 6. JULI 2024
Wer sich überlegt, ein neues Auto zu kaufen, sollte folgenden Stichtag berücksichtigen: Ab 6. Juli 2024 müssen Fahrzeuge, die erstmals zugelassen werden, aufgrund einer neuen EU-Typengenehmigungs-Verordnung mit einer Reihe von Fahrassistenzsystemen ausgestattet sein. Anbei die erforderlichen Systeme im Überblick:
*) Der Notbremsassistent muss Hindernisse und fahrende Fahrzeuge erkennen können.
*) Auch ein sogenannter Notfall-Spurhalteassistent muss vorhanden sein. Wenn der Lenker oder die Lenkerin die Spur annähernd verlässt, warnt das System. Wenn die Spur verlassen wird, greift das System aktiv ein und bringt den Wagen wieder in die ursprüngliche Spur zurück.
*) Der intelligente Geschwindigkeitsassistent wiederum warnt, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschritten wird. Eine automatische Übernahme von Tempolimits ist möglich. Dieser Geschwindigkeitsassistent kann zwar deaktiviert werden, muss aber bei jedem Start des Wagens automatisch wieder aktiv sein.
*) Radar, Kameras und Sensoren sollen ab Juli dafür sorgen, dass Infos über Objekte, die sich hinter dem Wagen befinden, in den Wagen geliefert werden. Dafür zuständig ist der Rückfahrassistent.
*) Notbremslicht: Eine (Not-)Bremsung wird ab 6. Juli per pulsierenden Bremslichtern angezeigt.
*) Ein spezieller Müdigkeitswarner schlägt Alarm, wenn die Aufmerksamkeit des Fahrers nachlässt.
*) Kommt es zu einem Unfall, werden alle nötigen Daten vor, während und nach dem Unfall aufgezeichnet und anonymisiert. Die Daten werden ausschließlich für die Unfallforschung verwendet.
*) Ebenfalls ab Juli neu: In jedem neuen Wagen muss es zumindest die technischen Möglichkeiten geben, sogenannte „Alkolocks“, also alkoholempfindliche Wegfahrsperren, einzubauen.
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