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Neue Regeln für Taxis in NÖ

DIE BETRIEBSORDNUNG IST SEIT 1. MÄRZ 2022 IN KRAFT

Nach langen Verhandlungen wurde in Niederösterreich nun eine neue Taxi-Betriebsordnung beschlossen. Die Novelle ist seit 1. März 2022 in Kraft und bringt einige inhaltliche Neuerungen.

Alle Änderungen auf einen Blick:

  • Die Vorschriften für das Mietwagengewerbe wurden gestrichen, da sie aufgrund des neuen Gelegenheitsverkehrsgesetzes obsolet geworden waren
  • Neu zugelassene Taxis müssen die Abgasklasse Euro 6 erfüllen (ausgenommen E- und Hybrid-Fahrzeuge)
  • Zudem werden neue Taxis nur dann zugelassen, wenn sie eine funktionierende Klimaanlage und Heizung haben
  • Verpflichtend ist ein Navi im Auto
  • Der Taxilenkerausweis muss am Armaturenbrett befestigt sein
  • In Tarifgebieten herrscht eine Ausnahme von der Einbau- und Verwendungspflicht eines Taxameters
  • Die Bestimmungen für Anruf- und Citytaxis entfallen
  • Ausnahmen von der Pflicht zur Kennzeichnung des Taxis mit Taxileuchte (ausgenommen sind medizinische Fahrten, Schülertransporte, Schienenersatzverkehrfahrten, Anrufsammeltaxis, etc. Achtung: Bei Fahrten über die NÖ-Landesgrenze oder über das Tarifgebiet erfolgen, besteht ebenfalls keine Taxileuchten-Pflicht. Taxis aus NÖ dürfen in Wien also ohne Taxileuchte unterwegs sein. Laut WKO besteht zudem keine Taxileuchten-Pflicht bei „Fahrten, die im Weg eines Kommunikationsdienstes bestellt werden, wenn eine Vereinbarung über den Fahrpreis sowie Abfahrts- und Zielort getroffen wird.“
  • Wie auch schon in der vorherigen Betriebsordnung, besteht für die Mitnahme von Assistenzhunden Beförderungspflicht (auch ohne Maulkorb oder Leine)
  • Bei Zahlungen im Taxi besteht eine erweiterte Belegerteilungspflicht
  • Achtung: Für neue Taxis in NÖ gibt es keine Mindestbreite oder Höhe mehr! Es gilt nur mehr die Mindestlänge von 4,20 Metern (österreichweite Vereinheitlichung)
  • Neues Kofferraumvolumen: zumindest 400 Liter
  • Der Lenker muss mehr Pflichten erfüllen: Er muss immer ausreichend Wechselgeld mitführen. Zudem müssen die Sitzplätze, der Kofferraum und die Fußräume zur sofortigen Benützung durch die Fahrgäste freizuhalten sein. Der Fahrer hat angemessene Bekleidung und ein gepflegtes Äußeres vorzuweisen.

Alle Infos dazu gibt es auch unter www.wko.at/noe/pkw

Taxi 40100.jpg

Credit: Forward Creatives

09.06.2022